Elektrik erneuern · Mehrfamilienhaus

Elektroinstallation im Mehrfamilienhaus erneuern in Berlin – Wohnungen und gemeinsame Anlagen

Im Mehrfamilienhaus besteht die Elektrik aus zwei Ebenen: den gemeinsamen Anlagen vom Hausanschluss über die Steigleitungen bis zum Treppenhaus und den Installationen in den einzelnen Wohnungen. Beide hängen zusammen, werden aber oft zu unterschiedlichen Zeiten und von unterschiedlichen Entscheidern beauftragt.

Zeichnung eines mehrgeschossigen Mehrfamilienhauses mit Treppenhausfenstern

Steigleitungen als Rückgrat des Hauses

Vom Hausanschluss führen Hauptleitungen senkrecht durch das Haus – je nach Lage der Zähler bis zum Zählerplatz oder weiter zu den Wohnungen. In älteren Gebäuden sind diese Leitungen oft zu schwach für den heutigen Bedarf, etwa für Durchlauferhitzer, Induktionskochfeld oder Klimagerät. Wird eine Wohnung modernisiert, reicht die vorhandene Zuleitung dann nicht mehr aus. Deshalb sollte vor der Erneuerung einzelner Wohnungen mit Eigentümern bzw. Verwaltung geklärt werden, ob und wann die Steigleitungen für das ganze Haus erneuert werden.

Zählerplätze: zentral oder auf der Etage

In vielen Altbauten hängen die Zähler noch auf den Treppenabsätzen oder in den Wohnungen. Bei einer Erneuerung werden sie häufig in einem zentralen Zählerraum im Keller zusammengefasst, was neue Hauptleitungen zu jeder Wohnung nach sich zieht. Die Anforderungen an Zählerplätze legt der Netzbetreiber fest; Änderungen werden dort angemeldet und nur von Fachbetrieben ausgeführt, die im Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sind. Auch der Zählertausch selbst erfolgt durch den Messstellenbetreiber und braucht einen eigenen Termin. Änderungen am Zählerplatz gehören nicht zum hier beschriebenen Leistungsumfang.

Wohnung für Wohnung im bewohnten Haus

Selten stehen alle Wohnungen gleichzeitig leer. Meist wird deshalb bei Leerstand oder Mieterwechsel jeweils eine Wohnung vollständig erneuert, während die übrigen am Netz bleiben. Damit das funktioniert, braucht es eine klare Übergabestelle an der Wohnungsgrenze und einen Plan, welche Wohnung wann folgt. Abschaltungen, die mehrere Parteien betreffen, werden rechtzeitig angekündigt und möglichst kurz gehalten.

Allgemeinstrom: Treppenhaus, Keller, Klingel

Treppenhausbeleuchtung, Kellerlicht, Klingel- und Sprechanlage, Hoftor und Außenlicht laufen über einen eigenen Zähler für den Allgemeinstrom. Oft sind diese Leitungen mehrfach erweitert und schlecht dokumentiert. Bei der Erneuerung lohnt ein Blick auf Zeitschaltung, Bewegungsmelder und die Leitungswege im Treppenhaus, die später unter neuem Anstrich verschwinden sollen. Arbeiten im Treppenhaus werden deshalb mit dessen Renovierung abgestimmt.

Wer entscheidet: Eigentümer, Gemeinschaft, Verwaltung

Gehört das Haus einer Person oder Gesellschaft, fällt die Entscheidung dort. In einer Eigentümergemeinschaft sind Steigleitungen, Zählerplätze und Allgemeinstrom in der Regel Gemeinschaftseigentum und brauchen einen Beschluss, während die Installation innerhalb einer Wohnung meist Sache der jeweiligen Eigentümer ist. Die Zuordnung im Einzelfall ergibt sich aus der Teilungserklärung; die Hausverwaltung ist dafür die erste Anlaufstelle.

Wer Elektroarbeiten ausführen darf

Die elektrische Anlage hinter der Hausanschlusssicherung – also auch die Installation in Wohnung oder Haus – darf nach § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) nur ein Unternehmen errichten oder ändern, das im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Arbeiten am Hausanschluss selbst führt der Netzbetreiber aus. Lassen Sie sich vor der Beauftragung nennen, welcher eingetragene Betrieb die Elektroarbeiten übernimmt.

Häufige Fragen

Häufige Fragen: Elektrik erneuern im Mehrfamilienhaus

Oft nicht, wenn neue Verbraucher wie Durchlauferhitzer oder Induktionskochfeld hinzukommen. Wie viel Leistung die vorhandene Leitung sicher überträgt, beurteilt eine Elektrofachkraft anhand von Querschnitt, Absicherung und Leitungslänge.

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