
Komplettsanierung · Mehrfamilienhaus
Mehrfamilienhaus sanieren in Berlin – Einheit für Einheit, Strang für Strang
In einem Mehrfamilienhaus verbinden Stränge und Steigleitungen Wohnungen, die unterschiedlich genutzt werden: manche leer, manche bewohnt, manche gerade im Mieterwechsel. Die Sanierung richtet sich deshalb weniger nach Räumen als nach Leitungswegen, Hausteilen und dem, was den Bewohnern zugemutet werden kann.
Beispielhafte Darstellung – kein Referenzprojekt.
- Ein fester Ansprechpartner
- Eine zentrale Anfrage
- Gewerke koordiniert
- In Berlin
Typische Anlässe im Mehrfamilienhaus
Haus erworben, mehrere Wohnungen leer
Leerstehende Einheiten lassen sich zusammenhängend bearbeiten. Sind die übrigen Wohnungen bewohnt, bestimmen deren Leitungen, welche Arbeiten dort mit anfallen.
Wohnungen nacheinander beim Mieterwechsel
Viele Eigentümer sanieren Einheit für Einheit, wenn sie frei werden. Dann ist zu klären, ob der Strang gleich mit erneuert wird oder ob später ein Eingriff in bewohnte Nachbarwohnungen folgt.
Stränge am Ende ihrer Lebensdauer
Häufen sich Rohrbrüche, braunes Wasser oder verstopfte Fallrohre, betrifft das alle Wohnungen an einem Strang zugleich.
Gemeinschaftsflächen und Fassade
Treppenhaus, Keller, Hof und Fassade werden oft zusammen angegangen, wenn ohnehin ein Gerüst steht oder die Technik im Haus erneuert wurde.
Was dazugehören kann
Der Umfang wird nach Hausteilen, Strängen und Wohneinheiten gegliedert, nicht nach einzelnen Zimmern.
- SträngeLeitungswege, Schächte, Öffnungen und Abschottungen; Installation durch eingetragene Fachbetriebe
- Elektro-SteigleitungenPlanung und Abstimmung; Änderungen am Zählerplatz gesondert mit einem eingetragenen Fachbetrieb
- Wohnungen im LeerstandBad, Elektro, Böden, Oberflächen je Einheit
- TreppenhausAnstrich, Beläge, Beleuchtung, Durchbrüche schließen
- Keller und DachbodenLeitungswege, Verteilungen, Abtrennungen
- Fassade mit GerüstPutz instand setzen und neu beschichten
Fachwissen
Worauf es in einem Haus mit mehreren Einheiten ankommt
Die handwerklichen Arbeiten ähneln denen einer Wohnungssanierung. Anders sind die Abhängigkeiten zwischen den Einheiten und die Zahl der Beteiligten.
Stränge bestimmen die Bauabschnitte
Ein Fallrohr oder eine Steigleitung versorgt meist alle übereinanderliegenden Küchen oder Bäder. Wer einen Strang erneuert, arbeitet deshalb gleichzeitig in mehreren Wohnungen – vom Keller bis zum Dach. Sinnvolle Abschnitte folgen daher den Strängen und nicht den Wohnungsnummern. Wird nur eine leere Einheit saniert, wird geklärt, wie der neue Abschnitt an den alten Strang angebunden wird und ob dessen Zustand das zulässt.
Bewohnter Bestand und Leerstand nebeneinander
In bewohnten Wohnungen zählt jede Stunde ohne Wasser, Strom oder Heizung. Absperrungen werden deshalb gebündelt und rechtzeitig angekündigt, Zugänge zu den Wohnungen für Arbeiten an den Strängen vorher abgestimmt. In leeren Einheiten lässt sich dagegen der komplette Innenausbau am Stück erledigen. Wie Eigentümer und Mietparteien über Arbeiten informiert werden müssen und ob eine formelle Modernisierungsankündigung nötig ist, sollte rechtlich geprüft werden; das ist keine handwerkliche Frage.
Mehrere Hausteile mit eigenen Strängen
Im typischen Berliner Mietshaus der Gründerzeit liegen Vorderhaus, Seitenflügel und Quergebäude oft an einem Hof und haben eigene Treppenhäuser. Jeder Hausteil kann eigene Stränge haben, häufig mit nachträglich eingebauten Bädern an sehr unterschiedlichen Stellen. Materialtransport über schmale Hinterhoftreppen und lange Wege zwischen Hof und Wohnung prägen den Ablauf; was bei Holzbalkendecken, Stuck und Denkmalrecht hinzukommt, beschreibt die Seite Altbausanierung. Nachkriegsbauten und Großsiedlungen haben dagegen meist regelmäßige Grundrisse und gebündelte Schächte, dafür aber viele gleichartige Einheiten an einem Strang.
Brandschutz an Decken und Schächten
Wo Leitungen durch Geschossdecken oder Schachtwände geführt werden, trennen diese Bauteile im Mehrfamilienhaus Brandabschnitte. Neue Durchführungen müssen deshalb mit geeigneten Abschottungen verschlossen werden, alte Öffnungen werden dabei oft erst sichtbar. Auch im Treppenhaus als Rettungsweg gelten Anforderungen an Beläge und Verkleidungen. Diese Punkte werden bei der Planung der Leitungswege mitgedacht.
Trinkwasserhygiene in größeren Anlagen
Großanlagen zur Trinkwassererwärmung – in der Regel mit einem Speicher über 400 Liter oder mehr als drei Litern Inhalt in mindestens einer Leitung zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle – unterliegen in vermieteten Häusern einer regelmäßigen Untersuchung auf Legionellen. Bei einer Strangsanierung wird deshalb darauf geachtet, dass keine toten Leitungsenden stehen bleiben und Zirkulationsleitungen sauber eingebunden werden. Werden Wohnungen zeitversetzt saniert, sind abgetrennte Abschnitte fachgerecht zu verschließen, statt sie ungenutzt am Netz zu lassen.
Schritt für Schritt
Vom Hauskonzept zu den einzelnen Einheiten
Die Reihenfolge ergibt sich aus Strängen, Belegung und den Gemeinschaftsflächen, über die jede Baustelle erreicht wird.
Ablauf im Detail- 01
Haus und Belegung aufnehmen
Hausteile, Stränge, Zählerplätze und der Zustand der Wohnungen werden erfasst, ebenso welche Einheiten leer sind und welche bewohnt.
- 02
Abschnitte mit Eigentümer und Verwaltung festlegen
Aus Strängen und Belegung entsteht eine Abfolge; Absperrzeiten, Zugänge und Ansprechpartner im Haus werden vereinbart.
- 03
Stränge und Steigleitungen erneuern
Technik, die mehrere Einheiten versorgt, wird abschnittsweise ersetzt, geprüft und an den Durchführungen verschlossen.
- 04
Wohnungen im Leerstand ausbauen
Freie Einheiten erhalten Bad, Elektro, Böden und Oberflächen; bewohnte Wohnungen werden nur an den Anschlusspunkten berührt.
- 05
Treppenhaus und Fassade zum Schluss
Gemeinschaftsflächen folgen, wenn Transporte durch das Haus weitgehend abgeschlossen sind; die Fassade richtet sich nach Gerüst und Witterung.
Wer Arbeiten an Elektro, Wasser und Heizung ausführen darf
Elektro-, Trinkwasser- und Heizungsarbeiten innerhalb einer Sanierung dürfen nur Fachbetriebe ausführen, die dafür eingetragen bzw. zugelassen sind: für die elektrische Anlage nach § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers, für die Trinkwasserinstallation nach § 12 AVBWasserV im Installateurverzeichnis eines Wasserversorgers und für Heizungsarbeiten mit dem Installateur- und Heizungsbauerhandwerk in der Handwerksrolle. Lassen Sie sich vor der Beauftragung nennen, welche Betriebe diese Arbeiten übernehmen.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Thema Mehrfamilienhaus
Ja, allerdings in anderer Form als im Leerstand. In bewohnten Einheiten beschränken sich die Arbeiten auf das Nötige an Strängen und Anschlüssen; Absperrungen werden gebündelt und angekündigt. Der vollständige Innenausbau folgt dann, wenn eine Wohnung frei wird.
Weiterführend
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Nach Objekt und Bezirk
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