Inhalt dieser Seite
Bei Renovierungen und Sanierungen ist der Preis selten das Einzige, was Angebote unterscheidet. Das eine enthält Rückbau und Entsorgung, das andere nicht; das eine sieht eine einfache Spachtelung vor, das andere eine glatte Oberfläche für Streiflicht; das eine rechnet nach Aufmaß, das andere pauschal. Dieser Leitfaden zeigt, woraus ein Angebot typischerweise besteht und welche Fragen beim Vergleichen helfen.
Wie ein Angebot aufgebaut ist
- Position
- Eine einzelne Leistung mit Beschreibung, zum Beispiel „Wandflächen spachteln in Qualitätsstufe Q2“.
- Menge und Einheit
- Wie viel davon anfällt, etwa in Quadratmetern, laufenden Metern oder Stück. Die Mengen beruhen auf einem Aufmaß oder einer Schätzung.
- Einheitspreis
- Der Preis je Einheit; mit der Menge multipliziert ergibt sich der Positionspreis.
- Pauschale
- Ein fester Betrag für eine beschriebene Leistung, unabhängig von der tatsächlichen Menge. Entscheidend ist dann, wie genau die Leistung beschrieben ist.
- Bedarfsposition
- Eine Leistung, die nur ausgeführt wird, wenn sie sich als nötig herausstellt – etwa das Ausbessern von Putz nach dem Entfernen alter Fliesen. Häufig auch Eventualposition genannt.
- Stundenlohnarbeiten
- Arbeiten, die nach Aufwand abgerechnet werden, weil sie sich vorab schwer beschreiben lassen; sie sollten vor Beginn ausdrücklich vereinbart und mit Stundennachweisen belegt werden.
Gliederung nach Gewerken oder Räumen
Bei Vorhaben mit mehreren Gewerken hilft eine Gliederung nach Gewerken oder Räumen. So lässt sich nachvollziehen, welche Arbeiten für Bad, Elektrik oder Böden vorgesehen sind, und Änderungswünsche lassen sich einer Stelle zuordnen.
Angebote vergleichen: die wichtigsten Fragen
Beim Vergleich prüfen
- Beschreiben die Angebote denselben Umfang, dieselben Räume und dieselben Oberflächen?
- Sind Rückbau, Entsorgung, Schutz von Böden und Treppenhaus sowie Reinigung enthalten oder ausgenommen?
- Wie wurden die Mengen ermittelt – nach Aufmaß am Objekt oder geschätzt?
- Welche Materialien und Qualitäten sind angesetzt, und wer wählt sie aus?
- Welche Leistungen sind als Bedarfspositionen oder offene Punkte gekennzeichnet?
- Fehlen Leistungen wie Baustelleneinrichtung, Baustellenstrom, Container oder Transport in höhere Etagen?
- Welche Vertragsgrundlage gilt, und wie sind Zahlungsplan und Abnahme geregelt?
Wichtig ist, dass Qualitäten beschrieben sind. Bei Wandoberflächen hilft zum Beispiel die Angabe einer Qualitätsstufe, wie im Leitfaden Qualitätsstufen Q1 bis Q4 erklärt.
Offene Punkte sind kein schlechtes Zeichen
Im Bestand lässt sich nicht alles vorab beurteilen. Ein Angebot, das offene Punkte ausdrücklich benennt, ist deshalb oft ehrlicher als eines, das scheinbar alles abdeckt. Entscheidend ist, dass erkennbar bleibt, was geschieht, wenn sich ein Befund bestätigt: Wird eine vorbereitete Position ausgeführt, oder wird die Änderung vorher abgestimmt?
Knapp beschriebene Pauschalen hinterfragen
Eine Pauschale ohne genaue Leistungsbeschreibung kann günstiger aussehen, als sie ist. Fehlen Leistungen, die später dennoch nötig werden, entstehen Nachträge. Fragen Sie nach, was genau enthalten ist.
Vom Angebot zum Vertrag
Mit der Beauftragung wird das Angebot zur Grundlage des Vertrags. Für Bauverträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern sieht das Gesetz je nach Art und Umfang des Vorhabens besondere Regeln vor, etwa zu Abschlagszahlungen oder zum Widerruf. Wie diese im Einzelfall greifen, ist eine rechtliche Frage, die bei größeren Vorhaben eine Beratung wert sein kann.
Warum ein Quadratmeterpreis aus dem Internet kein Ersatz für ein ausgearbeitetes Angebot ist, beleuchtet der Beitrag Warum Quadratmeterpreise bei Renovierungen wenig aussagen.
Häufige Fragen zu Sanierungsangeboten
Beides hat Vorteile. Bei Abrechnung nach Aufmaß zahlt man die tatsächlich ausgeführten Mengen, kennt den Endbetrag aber erst später genau. Eine Pauschale schafft Planungssicherheit, wenn die Leistung klar beschrieben ist. Bei Arbeiten im Bestand mit vielen Unbekannten werden beide Formen oft kombiniert.