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Der Kaufvertrag ist unterschrieben, die Finanzierung steht, die Vorfreude ist groß. Gleichzeitig beginnt eine Phase, in der vieles zusammenkommt: Übergabe, Umzug, Kündigung der bisherigen Wohnung – und die Frage, was vor dem Einzug renoviert werden soll. Dieser Beitrag ordnet die Schritte in eine sinnvolle Reihenfolge. Um die Entscheidungen selbst geht es auf der Seite Renovieren nach dem Wohnungskauf.
Vor der Übergabe: planen, was sich planen lässt
Bis Besitz, Nutzen und Lasten auf Sie übergehen, dürfen Sie in der Wohnung in der Regel noch nicht umbauen. Planen lässt sich trotzdem schon viel. Ein weiterer Besichtigungstermin mit Zollstock und Kamera – sofern die Verkäuferseite einverstanden ist – liefert die Grundlage für alles Weitere.
- Maße und Fotos aller Räume festhalten, auch von Zählern, Anschlüssen und Heizkörpern
- Teilungserklärung, Hausordnung und Protokolle der Eigentümerversammlungen lesen
- Wünsche sammeln und nach Dringlichkeit ordnen
- erste Anfragen stellen, damit Termine rund um die Übergabe geplant werden können
- Einzugstermin und Kündigungsfrist der bisherigen Wohnung notieren
Die Übergabe: dokumentieren und anmelden
Am Tag der Übergabe
- Übergabeprotokoll mit Zustand, sichtbaren Mängeln und Anzahl der Schlüssel erstellen
- Zählerstände für Strom, Wasser und gegebenenfalls Gas oder Heizung fotografieren
- Hausverwaltung über die Übergabe informieren – stimmberechtigt wird man in der Regel erst mit der Eintragung im Grundbuch, beim Ersterwerb nach einer Aufteilung unter Umständen schon mit der Übergabe
- Strom- und gegebenenfalls Gasvertrag anmelden
- Versicherungsschutz prüfen, etwa Haftpflicht und Hausrat
Umfang und Reihenfolge festlegen
Jetzt geht es darum, was vor dem Einzug erledigt sein soll. Eine einfache Faustregel: Alles, was viel Staub, Lärm oder Schmutz verursacht oder die Nutzung von Bad und Küche einschränkt, lässt sich in der leeren Wohnung einfacher erledigen. Oberflächen in einzelnen Räumen können dagegen oft auch später folgen. Wurde mit dem Bau des Hauses vor dem 31. Oktober 1993 begonnen, lohnt vor Schleif- und Abbrucharbeiten eine Untersuchung von Putz, Klebern und alten Belägen auf Asbest.
Vor dem Einzug sinnvoll
Leitungen und Elektrik erneuern, das Bad umbauen, Böden neu verlegen, Wände spachteln und streichen, Türen tauschen.
Auch später möglich
einzelne Räume neu streichen, Leuchten tauschen, Einbauschränke ergänzen, Details in Nebenräumen.
Welche Arbeiten aufeinander aufbauen, beschreibt die Reihenfolge der Gewerke. Wer nicht nur auffrischen, sondern Technik und Bad erneuern möchte, findet auf der Seite Wohnungssanierung einen Überblick.
An die Hausgemeinschaft denken
In einer Eigentumswohnung sind Sie nicht allein. Arbeiten an gemeinsamen Leitungen, am Estrich oder an Fenstern können einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft erfordern, und laute Arbeiten sollten den Nachbarn angekündigt werden. Worauf es dabei ankommt, erklären der Leitfaden Sanieren in der Eigentumswohnung und der Beitrag Renovieren im Mehrfamilienhaus.
Auswahl und Bestellungen
Viele Entscheidungen werden früher gebraucht, als man denkt. Armaturen, WC und Duschlösung müssen feststehen, bevor die Leitungen verlegt werden, der Bodenbelag, bevor der Aufbau festgelegt wird. Wie man diese Entscheidungen ordnet, beschreibt der Leitfaden Bemusterung.
Kurz vor dem Einzug
Bevor der Möbelwagen kommt
- fertige Räume gemeinsam begehen und offene Punkte notieren
- eine gründliche Reinigung nach den Arbeiten einplanen
- Bedienungsanleitungen und Unterlagen zu Geräten und Armaturen sammeln
- frisch verlegte Böden während des Umzugs schützen
- Nachsendeauftrag stellen, Adressänderungen vorbereiten und einen Termin für die Ummeldung buchen
Der wichtigste Planungsfaktor bleibt der Einzugstermin. Wie realistisch er ist, hängt von Umfang, Zustand der Wohnung und den beteiligten Gewerken ab – je früher diese Punkte feststehen, desto verlässlicher lässt sich planen.